Werbekosten

Werbekosten
Werbeaufwand. 1. Begriff: Aufwendungen für Planung, Einsatz und Kontrolle der  Werbung einschließlich der Personalkosten; Aufwendungen einer Unternehmung für werbliche Zwecke. Abgrenzung zu anderen Vertriebskosten mitunter schwierig und nicht exakt durchführbar. In vielen Fällen werden nur die im  Werbebudget enthaltenen Aufwendungen als W. definiert.
- W. sind nicht zu verwechseln mit  Werbungskosten im Sinn des Einkommensteuerrechts.
- 2. Behandlung in der Gewinn- und Verlustrechnung: W. sind (abgesehen von den Personalaufwendungen und Abschreibungen des Vertriebsbereiches) als  sonstige betriebliche Aufwendungen (bei Anwendung des  Gesamtkostenverfahrens) oder als  Vertriebskosten (bei Anwendung des  Umsatzkostenverfahrens) auszuweisen. W. können als Vertriebskosten nicht Bestandteil der  Herstellungskosten sein.
- 3. Erfassung in der Kostenrechnung: Zumeist auf speziellen  Vertriebskostenstellen. Im Fall von Produktwerbung erfolgt eine direkte Kostenverrechnung auf das entsprechende Erzeugnis ( Sondereinzelkosten des Vertriebs), ansonsten (in der Vollkostenrechnung) eine Verrechnung im Rahmen der  Vertriebsgemeinkosten.
- 4. Steuerliche Behandlung: W. sind grundsätzlich  Betriebsausgaben. Aufwendungen für Geschenke mit einem Wert von mehr als 40 Euro stellen allerdings  nicht abzugsfähige Betriebsausgaben dar (§ 4 V 1 EStG) und berechtigen daher nicht zum Vorsteuerabzug (§ 15 Ia UStG).

Lexikon der Economics. 2013.

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