- Werbekosten
- Werbeaufwand. 1. Begriff: Aufwendungen für Planung, Einsatz und Kontrolle der ⇡ Werbung einschließlich der Personalkosten; Aufwendungen einer Unternehmung für werbliche Zwecke. Abgrenzung zu anderen Vertriebskosten mitunter schwierig und nicht exakt durchführbar. In vielen Fällen werden nur die im ⇡ Werbebudget enthaltenen Aufwendungen als W. definiert.- W. sind nicht zu verwechseln mit ⇡ Werbungskosten im Sinn des Einkommensteuerrechts.- 2. Behandlung in der Gewinn- und Verlustrechnung: W. sind (abgesehen von den Personalaufwendungen und Abschreibungen des Vertriebsbereiches) als ⇡ sonstige betriebliche Aufwendungen (bei Anwendung des ⇡ Gesamtkostenverfahrens) oder als ⇡ Vertriebskosten (bei Anwendung des ⇡ Umsatzkostenverfahrens) auszuweisen. W. können als Vertriebskosten nicht Bestandteil der ⇡ Herstellungskosten sein.- 3. Erfassung in der Kostenrechnung: Zumeist auf speziellen ⇡ Vertriebskostenstellen. Im Fall von Produktwerbung erfolgt eine direkte Kostenverrechnung auf das entsprechende Erzeugnis (⇡ Sondereinzelkosten des Vertriebs), ansonsten (in der Vollkostenrechnung) eine Verrechnung im Rahmen der ⇡ Vertriebsgemeinkosten.- 4. Steuerliche Behandlung: W. sind grundsätzlich ⇡ Betriebsausgaben. Aufwendungen für Geschenke mit einem Wert von mehr als 40 Euro stellen allerdings ⇡ nicht abzugsfähige Betriebsausgaben dar (§ 4 V 1 EStG) und berechtigen daher nicht zum Vorsteuerabzug (§ 15 Ia UStG).
Lexikon der Economics. 2013.